Steuerliche Absetzbarkeit

Nurturing ist seit 29.6.2021 in der Liste der Spendenbegünstigten Organisationen aufgenommen (SO-17904).

 

Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit. Spenden, die ab Jänner 2017 getätigt wurden, müssen im Rahmen der Spendenabsetzbarkeit NEU nicht mehr von SpenderInnen selbst übermittelt werden. Stattdessen melden wir von Nurturing Uganda diese direkt an das Finanzamt. Die Spenden werden dann als Sonderausgaben automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

 

Voraussetzung für die Datenübermittlung ans Finanzamt sind, dass uns die dafür notwendigen Daten –  Vor- und Nachname laut Meldezettel sowie das Geburtsdatum –  bekannt sind. 

Wenn wir diese Daten vollständig erhalten haben, wird deine Spendensumme verschlüsselt ans Finanzamt gemeldet. Die Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt beginnt dann im März des Folgejahres.

Ausführliche Informationen zur Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit in Österreich sind auf der Webseite des Finanzministeriums und auf www.spenden.at zu finden.

Das Finanzministerium hat außerdem ein kurzes Erklärvideo zur Thematik erstellt: 

Bei Fragen kannst du uns jederzeit gerne kontaktieren.

Hinweis für Firmen:

Unternehmen können bis zu 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe geltend machen. Die Spendensumme wird nicht von uns ans Finanzamt weitergeleitet, sondern muss wie bisher durch das jeweilige Unternehmen selbst beim Finanzamt eingereicht werden.

Firmen erhalten dafür Einzelbestätigungen oder eine Jahresspendenbescheinigung. 

 

Häufig gestellte Fragen:

Ich möchte meine Spende absetzen. Wie kann ich das tun?
Bitte gib uns die notwendigen Daten, also Vor- und Nachname lt. Meldezettel und Geburtsdatum, bekannt –  formlos per E-Mail (elisabeth.leitner@nurturing-uganda.at).

Ich habe meine Daten bereits bekannt gegeben. Muss ich noch etwas tun?
Nein, sofern wir den Namen laut Meldezettel und Ihr Geburtsdatum korrekt erhalten haben, melden wir bis 28. Februar deine Spendensumme verschlüsselt ans Finanzministerium.

Wie werden meine Spenden dem Finanzamt bekannt gegeben?
Wenn wir die notwendigen Daten erhalten haben, fordern wir beim Melderegister deine persönliche verschlüsselte Kennzahl an. Im Februar des Folgejahres übermitteln wir diese Kennzahl mit der Jahressumme all deiner Spenden aus dem Vorjahr verschlüsselt an das Finanzamt.

Was kann ich tun, wenn eine andere Spendensumme gemeldet wurde?
Bitte melde dich bei uns! Manchmal können wir eine Spende aufgrund von fehlenden Angaben nicht eindeutig einem Spender zuweisen. Wenn wir alle deine Spenden richtig zugeordnet haben, senden wir die korrigierte Summe an das Finanzamt und die Spenden werden in deinem Steuerausgleich korrekt berücksichtigt.

Bei wem werden die Spenden bei einem gemeinsamen Konto gemeldet?
Ehepartner mit gemeinsamen Konto konnten bislang entscheiden, wer welche Spenden als Sonderausgabe berücksichtigen möchte. Mit der neuen Regelung müssen wir jede Spende eindeutig einer Person zuordnen. Um eine korrekte Übermittlung ans Finanzamt zu ermöglichen, gebt uns bitte Bescheid, wer von euch die Spenden steuerlich absetzen möchte.

Was muss ich tun, wenn ich keine Übermittlung möchte?
Bitte informiere uns auf jeden Fall, damit wir dies als Widerruf vermerken können und keine Daten ans Finanzamt übermitteln.

Muss ich bei jeder Spende bekannt geben, ob ich sie absetzen möchte?
Nein. Wenn wir einmal deine Zustimmung für die automatische Übermittlung haben, gilt diese bis auf Widerruf.